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   BayObLG, 30.11.1976 - BReg. 2 Z 22/76   

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BayObLG, 30.11.1976 - BReg. 2 Z 22/76 (https://dejure.org/1976,7022)
BayObLG, Entscheidung vom 30.11.1976 - BReg. 2 Z 22/76 (https://dejure.org/1976,7022)
BayObLG, Entscheidung vom 30. November 1976 - BReg. 2 Z 22/76 (https://dejure.org/1976,7022)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1976, 297
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77

    Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks; Anforderungen an die

    In diese weitgehende, für die Sicherung künftiger Ansprüche entwickelte Einschränkung ist in Rechtsprechung und Schrifttum vielfach auch die Sicherung bedingter Ansprüche einbezogen worden, ohne daß hierbei auf eine Unterscheidung zwischen künftigen und bedingten Ansprüchen näher eingegangen und die Gleichbehandlung begründet wurde (BGH a.a.O.; BayObLGZ 1974, 118/123; 1976, 297/299; 1977 Nr. 20; KG DNotZ 1972, 173/174; OLG Celle RhNK 1976, 15 ff.; Soergel/Siebert a.a.O. RdNr. 6; Ertl in KEHE RdNr. 43 zu § 22 GBO , anders nunmehr in Rpfleger 1977, 345/346 und MittBayNot 1977, 114).

    Der von dem Bundesgerichtshof (BGHZ 12, 115/117), dem Kammergericht DNotZ 1972, 173/174 und dem Oberlandesgericht Celle (RhNK 1976, 15) geäußerten, nicht näher begründeten Ansicht, daß auch bedingte Ansprüche nur unter den gleichen einschränkenden Voraussetzungen, wie sie für künftige Ansprüche anerkannt sind, durch eine Vormerkung gesichert werden können (ebenso auch die Auffassung in BayObLGZ 1974, 118/123; 1976, 297/299; 1977 Nr. 20, an der der Senat schon im Beschluß vom 21.10.1977 - BReg. 2 Z 68/77 -, BayObLGZ 1977 Nr. 48, nicht mehr festgehalten hat), kann daher nicht beigepflichtet werden.

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